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Liebe Leserin, lieber Leser,


das gibt es nicht oft im Steuerrecht: Eine Vereinfachung, die diesen Namen auch verdient. Beim Reisekostenrecht ist es der Finanzverwaltung ausnahmsweise gelungen. Aus drei mach eins: Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit wurden zur "beruflichen Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Für sie gelten nun einheitliche Regeln.

Alle wichtigen Änderungen bei den Reisekosten stellen wir Ihnen in unserem Beitrag vor:

» Reisekosten: Lohnsteuerrichtlinien bringen viele Änderungen

Weitere interessante Themen für Sie in diesem Monat:

» Vorsicht: Datum auf Bescheiden für Einspruchsfrist nicht bindend
» Kostenloser Download: Steuertermin-Kalender
» Ihre Steuererklärung für 2007
» Geländewagen: Finanzgericht hält Kfz-Steuererhöhung für verfassungsgemäß

Bis zum nächsten Mal!
Ihre Steuernetz-Redaktion

NEUIGKEITEN

Reisekosten: Lohnsteuerrichtlinien bringen viele Änderungen

Die Finanzverwaltung unterscheidet künftig nicht mehr zwischen Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Seit Jahresbeginn 2008 gibt es nur noch die "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit". Wir erklären Ihnen die wichtigsten Konsequenzen.

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Vorsicht: Datum auf Bescheiden für Einspruchsfrist nicht bindend

Für den Beginn der Einspruchsfrist ist einzig entscheidend, wann der Steuerbescheid dem Steuerzahler bekannt gegeben wird. Das Datum auf dem Bescheid spielt keine Rolle.

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Kostenloser Download: Steuertermin-Kalender

Verpassen Sie keine Frist für die Abgabe Ihrer Steueranmeldungen und die Zahlung Ihrer Steuern mehr: Laden Sie sich den kostenlosen Steuertermin-Kalender für Unternehmer und Selbstständige herunter.

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Ihre Steuererklärung für 2007

Nutzen Sie alle Möglichkeiten zum Steuern sparen. Ohne unnötigen Aufwand.

Das schaffen Sie mit nur wenig Aufwand mit der Steuer-Spar-Erklärung 2008 "Business Edition" - speziell entwickelt für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen.

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Geländewagen: Finanzgericht hält Kfz-Steuererhöhung für verfassungsgemäß

Schlechte Nachrichten für Besitzer von Geländewagen, Vans und SUV (Sport Utility Vehicles). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält die nachträglich Erhöhung der Kfz-Steuer für 2005 und 2006 für verfassungsgemäß.

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