Dienstag, 23. März 2010 Das EuGH-Urteil zur Datenschutzaufsicht: (K)ein großer Tag für den DatenschutzLiebe Leserin, lieber Leser,
Dr. Eugen Ehmann, Jurist und Datenschutz-Experte der März hat uns gleich zwei wichtige Urteile beschert: zum einen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, zum anderen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutzaufsicht in Deutschland. Beide sind in Datenschutzkreisen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Doch auch zu Recht? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs weist nämlich einige Schwachstellen auf, die infrage stellen, ob es sich wirklich um einen großen Tag für den Datenschutz gehandelt hat - oder ob die Entscheidung nicht vielmehr den Datenschutz schwächt. Beste Grüße Dies sind heute unsere Themen:
Datenschutzaufsicht in Deutschland muss neu organisiert werdenEine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zwingt dazu, die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in allen 16 Bundesländern neu zu strukturieren – vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein bis zum Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern. Das kann mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutzalltag haben. Einstweilen allerdings ändert sich für Unternehmen, die der Aufsicht unterliegen, erst einmal nichts. Vorratsdatenspeicherung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010Anfang März hat das Bundesverfassungsgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Angesichts des massiven öffentlichen Interesses und der umfangreichen Berichterstattung in der Presse werden Sie als Datenschutzexperte mit Sicherheit nach einer Einschätzung des Urteils gefragt.
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