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Newsletter Datenschutz PRAXIS Urteil der Woche
 
Dienstag, 23. März 2010


Das EuGH-Urteil zur Datenschutzaufsicht: (K)ein großer Tag für den Datenschutz


Liebe Leserin, lieber Leser,

Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann,
Jurist und
Datenschutz-Experte

der März hat uns gleich zwei wichtige Urteile beschert: zum einen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, zum anderen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutzaufsicht in Deutschland.

Beide sind in Datenschutzkreisen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Doch auch zu Recht?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs weist nämlich einige Schwachstellen auf, die infrage stellen, ob es sich wirklich um einen großen Tag für den Datenschutz gehandelt hat - oder ob die Entscheidung nicht vielmehr den Datenschutz schwächt.

Beste Grüße
Dr. Eugen Ehmann



Dies sind heute unsere Themen:



Datenschutzaufsicht in Deutschland muss neu organisiert werden

Datenschutzaufsicht in Deutschland muss neu organisiert werden

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zwingt dazu, die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in allen 16 Bundesländern neu zu strukturieren – vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein bis zum Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern.

Das kann mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutzalltag haben. Einstweilen allerdings ändert sich für Unternehmen, die der Aufsicht unterliegen, erst einmal nichts.

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Vorratsdatenspeicherung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010

Anfang März hat das Bundesverfassungsgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet.

Angesichts des massiven öffentlichen Interesses und der umfangreichen Berichterstattung in der Presse werden Sie als Datenschutzexperte mit Sicherheit nach einer Einschätzung des Urteils gefragt.

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