Donnerstag, 25. März 2010
Datendiebstahl? Gibt es nicht!Liebe Leserin, lieber Leser,
Klaus Alpmann,
Rechtsanwalt und Chefredakteur Datenschutz PRAXIS spätestens, wenn die nächste Steuersünder-CD auftaucht, wird sich wieder die Diskussion entfachen, ob denn der Staat zum Hehler werden und gestohlene Daten kaufen dürfe. Genau genommen können Daten allerdings gar nicht gestohlen werden. Eine sehr lesenswerte Begründung finden Sie in "Datendiebstahl – gibt es ihn rechtlich gesehen überhaupt? " Nicht nur durch Missbrauch können Daten verschwinden. Auch Systemausfälle oder verlorene Laptops können zu schmerzhaften Datenverlusten führen. Regelmäßige und umfassende Backups sind daher wesentlich für jedes Unternehmen. Prüfen Sie anhand einer Checkliste, ob Ihr Unternehmen die wichtigsten Kriterien umgesetzt hat. Beste Grüße P.S.: Schritt für Schritt sicher und zeitsparend zum BDSG-konformen Datenschutz? Testen Sie doch einfach das neue Werk "Prozessorientierte Datenschutz-Praxis" - mit aktuellen Lösungsschemata für alle Aufgaben im Datenschutz inkl. Erläuterungen und Mustern! Unsere Themen heute:
Wie Lücken im Backup-Prozess den Datenmissbrauch fördernAuch wenn Ihr Unternehmen zu den glücklichen Ausnahmen gehört, die regelmäßig Backups anlegen, können Sie das Thema Datensicherung nicht abhaken. Ein genauer Blick auf den Backup-Prozess könnte Lücken offenbaren, die Datenmissbrauch begünstigen. Sehen Sie deshalb die Prüfung von Backups nicht nur als Verfügbarkeitskontrolle, sondern immer auch als Herausforderung für die Datensicherheit. Datendiebstahl – gibt es ihn rechtlich gesehen überhaupt?„Ganz Deutschland hat sich in ein juristisches Seminar verwandelt“ – so kommentierte die Süddeutsche Zeitung die öffentliche Diskussion um den Kauf von „Steuersünder-CDs“ durch staatliche Stellen. Handelt es sich hier tatsächlich um „Datendiebstahl“ und um staatliche Hehlerei? Können Daten überhaupt gestohlen werden? Im Folgenden ist in einer knappen Skizze dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein „Datendiebstahl“ bestraft werden kann. Sicherheitsrichtlinien: Weniger ist oft mehrJe strenger die Vorschriften, umso höher die Sicherheit? Falsch. In der Praxis werden zu strenge Sicherheitsrichtlinien in Unternehmen häufig nicht befolgt. Denn schränken die Regelungen Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben zu sehr ein, werden sie oft umgangen. FachnewsULD stellt Tätigkeitsbericht vorDas Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2009 vorgelegt. Viel Schatten, aber auch einige Lichtblicke im Datenschutz auf Bundes- und auf Landesebene: So lautet das Fazit von Dr. Thilo Weichert, dem Leiter des ULD. mehr... Facebook: Spam-Anwendungen unterlaufen SicherheitsregelnEine neue Facebook-Anwendung lockt die Nutzer in eine Werbefalle. Statt anzuzeigen, wer das eigene Profil gelesen hat, leitet das Tool die Opfer auf eine Werbeseite um. Die Provision dafür streichen Cyberkriminelle ein, meldet Trend Micro. mehr... Datenschutzaufsicht neu ordnen!Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern eine grundsätzliche Neuordnung der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Sie sehen sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, nach dem die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich von jeder Weisung durch Regierungsstellen völlig frei sein müssen. mehr...Die neue Datenschutz PRAXIS ist online!Internetdienste wie Twitter können für Unternehmen neue Sicherheitslücken reißen. Denn was Mitarbeiter im Netz ausplaudern, kann äußerst interessant für die Konkurrenz oder Cyberkriminelle sein ... Weitere Themen u.a.: Notfallplanung, Teil 2, Die Rechte des Betroffenen und - besonders interessant, da weitreichende Auswirkungen auf die Reformdiskussion im Datenschutzrecht zu erwarten sind - Die Neufassung der EU-Datenschutzrichtlinie über elektronische Kommunikation. mehr...VeranstaltungshinweisEinsteigerseminar Datenschutz – Der Datenschutzbeauftragte in der betrieblichen PraxisErwerben Sie in nur zwei Tagen das relevante Grundlagenwissen für Ihre erfolgreiche Arbeit Recht, Technik, Organisation – als Datenschutzbeauftragter müssen Sie in diversen Fachgebieten „zu Hause sein“ – und unterschiedlichste Herausforderungen bewältigen. Verschaffen Sie sich das notwendige Know-how in diesem Einsteigerseminar: Hier eignen Sie sich in nur zwei Tagen das Basiswissen an, das Sie in Ihrem Alltag laufend brauchen. Das Seminar wurde nach dem Motto „So viel Theorie wie nötig, so viel Praxis wie möglich“ konzipiert. Viele Beispiele aus Unternehmen machen es Ihnen leicht, Zusammenhänge zu verstehen. Sie profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung des Dozenten als Datenschutzbeauftragten. Ein weiterer Vorteil: Sie haben Gelegenheit, typische Probleme mit den anderen Teilnehmern zu besprechen. Machen Sie sich das Seminar daher zunutze: Sie sind in kürzester Zeit mit Ihren Rechten, Pflichten und Aufgaben vertraut. Gleichzeitig erwerben Sie die Fachkunde, die § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG verlangt. Mit diesem kostenlosen Informationsservice halten wir Sie stets über Neuigkeiten aus dem Bereich Datenschutz auf dem Laufenden.
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